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Finanzlexikon: schuld

schuld

Der Begriff Schuld (f.) bezeichnet

* in einem privatrechtliches Verhältnis zwischen zwei Personen (die auch juristische Personen sein können) die Tatsache, auf Grund derer die Person des Schuldners der Person des Gläubigers eine Leistung zu erbringen hat.
o Aus der Sicht des Gläubigers wird die Schuld auch Forderung genannt.
o Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
* Strafrechtlich ist "Schuld" die Voraussetzung für Strafe, siehe Schuld (Strafe).
o Sie umfasst die persönliche Vorwerfbarkeit von Vorsatz oder Fahrlässigkeit;
o (schuld als indeklinables prädikatives Adjektiv) bezeichnet dabei den Verursacher eines Schadens, z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).
* Zur wirtschaftstheoretischen Betrachtung siehe Debitismus.
* Der moralische "Schuld"-Begriff impliziert Freiheit. In einer deterministischen Anthropologie kommt er nicht vor.
* Zum religiösen "Schuld"-Begriff siehe Sünde.
* "Schuld" heißt ein Dorf in Rheinland-Pfalz, zwischen Adenau und Bad Münstereifel, siehe Schuld (Ahr)

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